Alle Angaben zu den Fahrzeugen, wie in Verträgen, Prospekten, Angeboten oder Auftragsbestätigungen dargestellt, insbesondere Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Verbrauch, Betriebskosten oder Geschwindigkeit, sind ungefähre Werte. Abweichungen sind im Rahmen des Zulässigen möglich.
Der Erfüllungsort für die Fahrzeugübergabe sowie die Zahlung des Kaufpreises und anderer Verpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers.
Sollte das Fahrzeug nicht termingerecht geliefert werden, kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat eine schriftliche Nachfrist von mindestens 10 Tagen setzen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. Wird keine Nachfrist gesetzt, beginnt die Monatsfrist erneut zu laufen.
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf das Fahrzeug weder verkaufen, verpfänden, noch verleihen, bis der Kaufpreis vollständig beglichen ist.
Vermietungen des Fahrzeugs bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Im Falle von Pfändung oder Retention ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Fahrzeug bei Nichteinhaltung des Eigentumsvorbehaltes jederzeit und ohne richterlichen Beschluss zurückzufordern. Der Käufer gestattet dem Verkäufer, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer bei einem Wohnsitzwechsel rechtzeitig zu informieren.
Nach Abholung des Fahrzeugs hat der Käufer vier Wochen Zeit, um alle dazugehörigen Zubehörteile oder Originalteile abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer nicht garantieren, dass diese aus logistischen Gründen weiterhin zur Verfügung stehen.
Befindet sich der Käufer nach schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeugs in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten:
Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Käufer mit der Zahlung des Restbetrags des Kaufpreises in Verzug ist und nach erfolgloser Mahnung die Nachfrist verstreichen lässt.
Sollte der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem das Fahrzeug bereits in Verkehr gesetzt wurde, kann er eine Entschädigung für die Abnutzung und Miete des Fahrzeugs verlangen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Der Käufer akzeptiert diese Ansätze als angemessene Entschädigung. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, höhere Entschädigungen geltend zu machen, falls ein höherer Schaden nachweisbar ist.
Die Homologationen für Zubehör werden von den jeweiligen Lieferanten erstellt, die auch für deren Richtigkeit haften. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Zubehörteile.
Der Schutz der Daten unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Persönliche Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Marketingzwecken (wie z.B. für Statistiken, Newsletter oder Angebote) verwendet. Für diese Zwecke können die Daten auch an Importeure, Hersteller oder Partnerunternehmen weitergegeben werden. Jojos Bike and Paintshop KLG gewährleistet die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften.